Update 27.08.2024
1. Vertragsgegenstand
Diese Interventionsbedingungen sollen die Modalitäten und Bedingungen festlegen, unter denen die David Shaw Informatique Sàrl (nachstehend 'Anbieter' genannt) dem Kunden (nachstehend 'Kunde' genannt) punktuelle IT-Dienstleistungen erbringt.
2. Erbrachte Leistungen
- Technische Unterstützung und IT-Fehlerbehebung.
- Präventive und korrektive Wartung von IT-Systemen.
- Installation und Konfiguration von Software und Hardware.
- Sicherung von IT-Systemen.
- IT-Beratung und Schulung.
3. Interventionsbedingungen
3.1. Interventionszeiten
Die Einsätze erfolgen zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr.
3.2. Interventionsfrist
Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach Erhalt der Interventionsanfrage einzugreifen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Technikern und der Art der Intervention.
3.3. Zugang zur Ausrüstung
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter uneingeschränkten Zugang zu der für die Durchführung der Intervention erforderlichen Ausrüstung und den Räumlichkeiten zu gewähren. Jegliche Zugangsbeschränkungen, die zu Verzögerungen führen können, können nicht dem Anbieter zugeschrieben werden.
3.4. Verantwortlichkeiten des Kunden
- Der Kunde muss vor jeder Intervention ein Backup seiner Daten durchführen.
- Der Kunde muss genaue Informationen zu den aufgetretenen Problemen bereitstellen.
- Der Kunde muss die vom Anbieter bereitgestellten Empfehlungen befolgen.
3.5. Verantwortlichkeiten des Anbieters
- Der Anbieter verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren.
- Der Anbieter wird alle notwendigen Mittel einsetzen, um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen.
- Im Falle technischer Unmöglichkeiten oder unerwarteter Hindernisse wird der Anbieter den Kunden so schnell wie möglich informieren.
3.6. Terminabsage
Bei Absage des Termins durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden vor der Intervention wird eine Gebühr von 75 CHF erhoben.
4. Preisgestaltung
Die für die oben genannten Dienstleistungen angebotenen Preise entsprechen dem Stundensatz von 150 CHF pro Stunde, ohne MwSt. und Spesen.
Die Reisekosten betragen 50 CHF pro Stunde, ohne MwSt., im Kanton Genf.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Für jede Intervention wird ein Stundennachweis vorgelegt, und es wird eine Rechnung nach Abschluss jeder Intervention erstellt, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
6. Garantie und Einschränkungen
Der Anbieter garantiert die Qualität seiner Eingriffe, haftet jedoch nicht für indirekte Schäden, Datenverluste oder spätere Fehlfunktionen, die nicht auf seine Eingriffe zurückzuführen sind.
7. Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen des Kunden, auf die er während seiner Einsätze zugreift, nicht weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
8. Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (höhere Gewalt).
9. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Diese Interventionsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Lösung zu suchen, bevor sie das zuständige Gericht anrufen.